Gerüste im Bestand sicher nach TRBS 2121-1 montieren
Sie hat die ganze Branche in Aufruhr gebracht und verunsichert: Die Neufassung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2121-1. Dabei gewinnt dadurch bereits Bestehendes „nur" einfach eine höhere Bedeutung. Wie zum Beispiel die Gefährdungsbeurteilung. Diese gibt es bereits seit vielen Jahren, genau wie das eine oder andere Gerüst, das wir Gerüstbauer im Einsatz haben. Auch diese „alten Teile" können weiterhin auch unter Anwendung der neuen TRBS 2121-1 verwendet werden. Vorausgesetzt, sie erfüllen unter anderem die folgenden zusätzlich erforderlichen Schutzmaßnahmen.
Ein Beispiel: Sicher auf dem Gerüst mit Geländer arbeiten
Hersteller wie Layher haben auf die TRBS 2121-1 mit zusätzlichen Bauteilen reagiert, die sich in die bestehenden Systeme integrieren lassen. So zum Beispiel das neue I-Geländer für das Blitz Gerüst. Dieses stelle laut Herstellerangaben eine systemintegrierte Lösung für den laut der Neufassung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit erforderlichen vorlaufenden Seitenschutz bzw. ein Montagesicherungsgeländer dar – inklusive einer konstruktiv vorgegebenen Montagereihenfolge. Dieser zusätzliche Seitenschutz ist notwendig, sofern keine baulichen Gegebenheiten, wie z. B. Balkone, Erker oder spezielle Gerüstbauarten dagegensprechen. Um dieser Anforderung zu entsprechen, habe der führende Gerüstsystemhersteller einen weiteren vorlaufenden Seitenschutz für sein Allround Geländer System AGS entwickelt. (Quelle: Allgemeine Bauzeitung, Ausgabe vom Freitag, 17. Mai, S. 8)
Ein Muss: Überprüfung aller Montageabläufe
An Bedeutung gewonnen hat seit dem Inkrafttreten der TRBS 2121-1 die Gerüstmontage, genauer: der Montage- bzw. Demontageablauf. Zu beachten sind folgende Punkte, die die BG-Bau auf Ihrer Website wie folgt zusammengefasst hat:
„Grundsätzlich gilt, dass nur fachlich geeignete Beschäftigte des Gerüsterstellers den Auf-, Um- und Abbau von Gerüsten ausführen dürfen. Der Gerüstersteller hat einen Plan für den Gebrauch zur Verfügung zu stellen, den der Gerüstnutzer im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen hat.
Der Gerüstnutzer ist verpflichtet sicherzustellen, dass vor Verwendung eines Gerüstes eine qualifizierte Person eine Inaugenscheinnahme des Gerüstes auf offensichtliche Mängel durchführt. Weiterhin muss er sicherstellten, dass das Gerüst nach der Montage und vor der erstmaligen Verwendung geprüft wurde."
Unser Tipp: Weiterbildung & Aufklärung
Mittlerweile bieten Gerüsthersteller Weiterbildungsmaßnahmen zur TRBS 2121-1 in Form von Info-Veranstaltungen, spezifischen Präsenz-Seminaren und Webinaren an. Diese Fortbildungen vertiefen das Wissen und dienen letztendlich dem Schutz jedes einzelnen Arbeiters auf dem Gerüst und machen den Gerüstbau wieder ein Stück sicherer.